Kanton Zürich kommt Start-ups bei Steuern entgegen
News 01.11.2016 Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat ihre steuerlichen Bestimmungen für Start-up-Gesellschaften erneut geändert. Einer Mitteilung des Kantons zufolge wird die Bewertung von Beteiligungen an innovativen Jungunternehmen neu geregelt. Die bisherige Regelung, nach einer Übergangszeit den Vermögenswert der Aktien zu besteuern, wird abgeschafft. Die Branche hatte kritisiert, dadurch würden fiktive Vermögenswerte...